Zweckentfremdungsverbot schadet sozialen Trägern
„Der hektisch überarbeitete Koalitionsentwurf zur Überarbeitung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes schadet den sozialen Trägern und Einrichtungen unserer Stadt und wird von diesen zu recht heftig kritisiert. Denn eine Nutzung für soziale Zwecke ist offenbar von Rot-Rot-Grün nicht mehr vorgesehen. Die CDU Fraktion hatte in ihrem umfangreichen Novellierungsvorschlag aus guten Gründen Träger der Jugendhilfe, soziale und kirchliche Träger von der Zweckentfremdung ausnehmen wollen.“