Reha-Kur mit Verzögerung
Aus der Berichterstattung der Berliner Woche:
Frau S. (57) stellte im Juli 2021 einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation. Bereits im August bewilligte die Deutsche Rentenversicherung eine dreiwöchige Kur. Der Bescheid hat eine Gültigkeit von sechs Monaten, in denen die Kur durchgeführt werden muss. Im Januar 2022 sollte sie die Kur antreten. Aufgrund eines bevorstehenden Umzugs und zweier Schicksalsschläge bat Frau S. allerdings im November darum, die Kur um einige Monate zu verschieben. Die Rentenversicherung meldete sich nicht – auch nicht auf eine weitere Anfrage im Februar 2022 und eine schriftliche Anfrage Ende April. Daraufhin bat Frau S. die Kummer-Nummer um Hilfe, weil sie befürchtete, den Anspruch auf eine Kur zu verlieren. Die Kummer-Nummer nahm Kontakt zur Rentenversicherung auf. Es wurde zugesagt, dass man sich des Falles annehmen würde. Schließlich kam Ende August die Zusage, dass die gewünschte Rehaeinrichtung ab März 2023 wieder einen Platz zur Verfügung hat. Zudem ließ sich Frau S. auf eine Warteliste eintragen lassen, falls vorher schon ein Platz frei würde.