Das P-Konto macht Ärger

Frau Sigrid L. aus Friedrichshain-Kreuzberg musste aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten gegenüber einem Energieversorger ein sogenanntes P-Konto (Pfändungsschutzkonto) bei der Berliner Sparkasse einrichten. Dieses P-Konto war durch den Gläubiger pfändbar. In der Zeit konnte Frau L. jedoch weiterhin über einen pfändungsfreien Betrag verfügen.

Als die Schulden beglichen waren, reichte sie den Nachweis des Gläubigers bei der Bank ein. Durch eine zwischenzeitliche Erhöhung der Miete, reichte auch der Freibetrag nicht mehr aus, um alle anderen laufenden Kosten abzudecken. So stand Frau L. - obwohl jetzt schuldenfrei - wieder vor einem finanziellen Problem. Die Umwidmung in ein normales Girokonto konnte aus formellen Gründen seitens der Sparkasse nicht erfolgen.

Die Kummernummer-Nummer wandte sich an einen Abgeordneten der CDU-Fraktion, der auch bei einer Bank arbeitete und bat ihn, in diesem Fall tätig zu werden. Daraufhin setzte er sich mit Sparkasse in Verbindung und nur kurze Zeit später hatte Frau l. ihr normales Girokonto zurück und hatte wieder Zugriff auf den Gesamtbestand.