Kultur? Aber nicht in der Corona-Zeit!

Bernd S., 76 Jahre, aus Lichtenrade musste sich seit über einem Jahr mit einem Problem, welches mit der Corona-Zeit zusammenhängt, beschäftigen.
Herr S. kaufte Ende 2019 im Namen einer kleinen Seniorengruppe 7 Karten für eine Veranstaltung im Ernst-Reuter-Saal des Reinickendorfer Rathauses. Im Februar 2020 hieß es noch, die Veranstaltung kann aufgrund von Corona im März 2020 nicht stattfinden und wird verschoben und die Karten behalten ihre Gültigkeit bis für Zeit nach der Pandemie. Damit war Herr S. einverstanden.

Mehrmals fragte Herr S. nach, ob es schon eine Entscheidung gibt wegen der verschobenen Veranstaltung und immer wieder bekam er zur Antwort, dass es aufgrund der aktuellen Situation nicht möglich ist, die Veranstaltung stattfinden zu lassen. Seine Frage, ob man denn auch das Geld zurückbekommen könnte, sagte man ihm im Amt, dass das nicht ginge, weil das Geschäftsjahr 2019 schon abgeschlossen war.

Im Januar rief Herr S. noch einmal an und bestand nunmehr auf die Rückzahlung des Geldes, weil auch andere bezirkliche Bürgerämter (u.a. Tempelhof-Schöneberg und Steglitz-Zehlendorf) ohne Schwierigkeiten Geld ausgezahlt haben.

Im März 2021 erhielt Herr S. dann ein Schreiben aus dem Amt, dass er die Karten für eine andere Veranstaltung im Jahr 2021 umtauschen könne oder wenn widererwartend keine Veranstaltung für ihn infrage käme, ihm ausnahmsweise der Betrag in bar zurückerstattet werde.
Leider wäre aus haushaltsrechtlichen Gründen eine Überweisung nicht möglich.

Herr S. wandte sich an die Kummer-Nummer und die setzte sich mit dem Bezirksamt in Verbindung.
Aufgrund einer Erkrankung und auch aus der Unsicherheit heraus, gerade in der jetzigen Zeit den langen Weg von Lichtenrade nach Reinickendorf die öffentlichen Verkehrsmittel nicht unbedingt nutzen zu wollen, fragten wir an, ob es möglich wäre, für Herrn S. nach Reinickendorf zu kommen, das Geld in Empfang zu nehmen und ihm dann anschließend zu überweisen.

Die Kollegin zeigte sich sehr offen für diese Idee und so konnte der Mitarbeiter der Kummer-Nummer das Geld in Empfang nehmen und Herrn S. anschließend überweisen.