Dass der Senat das Zweckentfremdungsverbotsgesetz nach mehr als drei Jahren novellieren möchte, ist im Grunde ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch beschreitet die Regierungskoalition mit den derzeit geplanten Änderungen den falschen Weg. Insbesondere eine Vermietungszeit von 30 Tagen ist zu kurz gegriffen, selbst die von den GRÜNEN ins Gespräch gebrachten 60 Tage sind zu wenig.
Christian Gräff, bau- und wohnungspolitischer Sprecher Christian Gräff, bau- und wohnungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion Berlin, erklärt:
„Dass der Senat das Zweckentfremdungsverbotsgesetz nach mehr als drei Jahren novellieren möchte, ist im Grunde ein Schritt in die richtige Richtung. Jedoch beschreitet die Regierungskoalition mit den derzeit geplanten Änderungen den falschen Weg. Insbesondere eine Vermietungszeit von 30 Tagen ist zu kurz gegriffen, selbst die von den GRÜNEN ins Gespräch gebrachten 60 Tage sind zu wenig.
Der Bereich des Homesharing, also bei denjenigen Berlinerinnen und Berlinern, die ihre selbst bewohnte Wohnung aus persönlichen oder beruflichen Gründen übergangsweise vermieten wollen, muss anders angefasst werden. Jemand, der beispielsweise aus beruflichen Gründen nicht in Berlin sein kann, muss die Möglichkeit offenstehen, die eigene Wohnung auch für einen längeren Zeitraum zu vermieten. Das gleiche gilt für Personen im Ruhestand, die mehr Zeit für Reisen haben, als dem Werktätigen Urlaubstage zur Verfügung stehen.
Eine Gesetzesnovelle muss die Interessen aller Beteiligten im Auge haben. Deshalb erwarten wir von der Koalition einen seriösen Vorschlag, in dem diese Interessen vernünftig gegeneinander abgewogen werden. Die Frage, wie mit Ferienwohnungseigentümern umzugehen ist, die eine oder sehr wenige Wohnungen besitzen, ist verfassungsrechtlich höchst umstritten, wird von der Koalition – offenbar aus ideologischen Gründen – aber nach wie vor einfach ignoriert.“