Die Antworten auf zwei Schriftliche Anfragen zeigen deutlich die Untauglichkeit dieses Wohnungsbewirtschaftungsansatzes in den Milieuschutzgebieten. Das ist Populismus allererster Güte, hilft aber in der aktuellen und auch zukünftigen Wohnungsmarktsituation nicht weiter. Wenn die Bezirke das Vorkaufsrecht ausüben sollen, sehen sie sich angesichts der unklaren Rechtslage vom Senat dann im Falle der zu erwartenden Klagen allein gelassen, sie tragen das Prozessrisiko.
Christian Gräff, baupol. Sprecher Christian Gräff, Sprecher für Bauen & Wohnen der CDU-Fraktion, erklärt:
„Die Antworten auf zwei Schriftliche Anfragen zeigen deutlich die Untauglichkeit dieses Wohnungsbewirtschaftungsansatzes in den Milieuschutzgebieten. Das ist Populismus allererster Güte, hilft aber in der aktuellen und auch zukünftigen Wohnungsmarktsituation nicht weiter. Wenn die Bezirke das Vorkaufsrecht ausüben sollen, sehen sie sich angesichts der unklaren Rechtslage vom Senat dann im Falle der zu erwartenden Klagen allein gelassen, sie tragen das Prozessrisiko. Das ist billige Schaufensterpolitik, die allen Betroffenen nur schadet. Private Wohnungseigentümer fallen unter Generalverdacht. Als Käufer werden sie zu „Abwendungserklärungen“ gezwungen, in denen sie niedrige Mieten bei gleichzeitigem Verzicht auf Modernisierung garantieren. Auch der jüngste Beschluss des Senats schafft für die Bezirke keine Rechtssicherheit bei der Anwendung von Vorkaufsrechten.
Wir fordern den Senat auf, ein schlüssiges Instrument, inklusive einer Wirtschaftlichkeitsberechnung für den Verkäufer und den zukünftigen Eigentümer – die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften – vorzulegen. Die Beantwortung der Anfragen zeigt auch, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts für Dritte, außerhalb der Gesellschaften des Landes Berlin, höchst rechtsunsicher ist.“