Mahnungen abgewendet
Helmut M. (78) ist Empfänger von Grundsicherung. Weil sein Folgeantrag nicht gewährt wurde, geriet er jetzt in Schwierigkeiten. Was war passiert? Im Herbst 2021 hatte er den Folgeantrag beim Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf gestellt, da seine Grundsicherung bis Februar 2022 befristet war. Im Dezember reichte er noch die aktuelle Heizkostenabrechnung nach. Als die Frist verstrichen war, konnte er sich ohne aktuellen Bescheid nicht mehr von der Rundfunkgebühr befreien lassen. Der „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“ gewährte ihm zunächst eine Übergangsfrist, teilte dann aber mit, dass man ohne Vorlage des Antrags in Kürze mahnen müsse. In dieser Lage bat Helmut M. Anfang Juni die Kummer-Nummer um Hilfe. Sie wandte sich an den Sozialstadtrat des Bezirks und erreichte in einem Telefonat mit dem Beitragsservice, dass für weitere zwei Monate von einer Mahnung abgesehen wurde. Wenige Tage später traf dann der Bescheid zum Folgeantrag ein, sodass Helmut M. sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen konnte.