Mahlsdorf. Ein junges Geschwisterpaar aus Syrien fand nach der Unterbringung in einem Flüchtlingsheim bei einer deutschen Familie zeitlich begrenzt Unterschlupf. Nach einem Jahr Wohnungssuche fehlte nur noch ein WBS mit Dringlichkeit zur neuen Wohnung. Doch diesen wollte das Wohnungsamt trotz drohender Obdachlosigkeit nicht ausstellen. Bis sich die Geschwister hilfesuchend an die Kummernummer wandten.
Mahlsdorf. Ein junges Geschwisterpaar aus Syrien fand nach der Unterbringung in einem Flüchtlingsheim bei einer deutschen Familie Unterschlupf. Ihnen wurde ein 10 m² großes Zimmer kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Leider war die Wohnmöglichkeit bei der Familie zeitlich begrenzt, da der eigene Sohn wieder einzog. Ein Jahr lang waren sie auf der Suche nach einem geeigneten Wohnraum. Als sich endlich die Chance auftat, eine Wohnung anmieten zu können, war das große Hindernis, dass der vorhandene Wohnberechtigungsschein (WBS) nicht ausreichte. Ein WBS mit Dringlichkeit war notwendig. Diesen erhielten sie aber nicht.
Da half selbst das persönliche Erscheinen der Familie gemeinsam mit dem syrischen Geschwisterpaar beim Wohnungsamt nicht. Und auch die drohende Obdachlosigkeit war nicht Grund genug, dass ein WBS mit Dringlichkeit ausgestellt wurde.
Vom langen Suchen und den erlebten Ablehnungen zermürbt, wandte sich die besorgte Unterstützerin der Beiden schließlich hilfesuchend an die Kummernummer der CDU-Fraktion des Abgeordnetenhauses von Berlin, deren sozialpolitischer Sprecher Maik Penn sich der Sache annahm. Er wandte sich an das Wohnungsamt und konnte erfolgreich vermitteln.
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