Spandau. Im Sommer 2014 wurde die Nachtspeicherheizung in der Wohnung von Kai W. ausgebaut. Die Schlussrechnung für die Energieversorgung ging im Oktober ein.
Da Kai bis August ALG II bezog und seit dem Beginn seiner Ausbildung im September 2014 einen Zuschuss zu den Kosten für seine Unterkunft und Heizung bekommt, reichte er die Rechnung beim Jobcenter Spandau ein. Einige Monate später bekam er eine Mahnung des Energieversorgers. Der Auszubildende wandte sich erneut an das Jobcenter. Dieses bestätigte Kai schriftlich, dass sein Ersuchen nach Begleichung der Rechnung nun innerhalb von sechs Tagen bearbeitet würde. Das Schriftstück sandte Kai an den Energieversorger. Als ihm nach einem Monat ein Brief vom Inkassobüro erreichte, war klar, dass das Jobcenter die Forderung noch immer nicht beglichen hatte. Nun kontaktierte der junge Mann die Kummer-Nummer der CDU-Fraktion Berlin. Diese setzte sich mit dem Jobcenter in Verbindung und bat um zügige Bearbeitung. Kurz darauf erhielt Kai einen positiven Bescheid. Das Jobcenter hatte alle Kosten an das Inkassounternehmen überwiesen.
Cookie Hinweis
Diese Webseite verwendet Cookies, die notwendig sind, um die Webseite zu nutzen. Weiterhin verwenden wir Dienste von Drittanbietern, die uns helfen, unser Webangebot zu verbessern (Website-Optmierung). Für die Verwendung bestimmter Dienste, benötigen wir Ihre Einwilligung. Ihre Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Technisch notwendige Cookies (Übersicht) Die notwendigen Cookies werden allein für den ordnungsgemäßen Gebrauch der Webseite benötigt.
Javascipt Dieser Cookie (PHPSESSION) wird gesetzt, ob zu prüfen, ob Cookies generell verwendet werden können und speichert dies in einer eindeutigen ID.
Cookie-Verwaltung Diese Cookies ("cookiehinweis1","cookiedritt") speichert Ihre gewählte Einstellungen zum Cookie-Management.
Cookies von Drittanbietern (Hinweis) Derzeit verzichten wir auf Scripte von Drittanbietern auf der Webseite.