Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in Berlin weit verfehlt!

Das Prosituierten-Schutzgesetz sollte Frauen vor Zwangsprostitution schützen. In Berlin haben sich von schätzungsweise 8000 Prostituierten allerdings nur rund 220 Frauen registriert und statt eines Ausweises nur eine Bescheinigung erhalten. Ein Anwalt beklagt bereits jetzt die fehlende Infrastruktur und Ausführungsvorschrift. 
Katrin Vogel, gleichstellungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion BerlinKatrin Vogel, gleichstellungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Berlin
Katrin Vogel, gleichstellungspolitische Sprecherin der CDU-Fraktion Berlin, erklärt:

„Das Prosituierten-Schutzgesetz sollte Frauen vor Zwangsprostitution schützen. In Berlin haben sich von schätzungsweise 8000 Prostituierten allerdings nur rund 220 Frauen registriert und statt eines Ausweises nur eine Bescheinigung erhalten. Ein Anwalt beklagt bereits jetzt die fehlende Infrastruktur und Ausführungsvorschrift. Die Senatsverwaltung teilte zwar im November 2017 mit, dass Tempelhof-Schöneberg die Gesundheitsberatung und die Anmeldung für alle Bezirke übernehmen würde und Räumlichkeiten gefunden seien. Bislang sind aber noch immer keine Gesundheitsberatungen möglich, welche die eigentliche Voraussetzung für eine ordnungsgemäße Anmeldung der Prostituierten sind.

Es wird deutlich, dass der Senat in der Umsetzung keine geeignete Lösung gefunden hat. Durch das neue Gesetz werden die Frauen vielmehr in die Illegalität getrieben. Bis zum heutigen Tag sind die Höhe und die Finanzierung der durch die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes entstehenden Kosten noch immer offen. Der Senat hatte sehr lange Zeit sich auf dieses Thema vorzubereiten. Andere Bundesländer haben es schließlich auch geschafft. Wir fordern den Senat auf, endlich zu handeln, damit das Prostitutionsmilieu kein rechtsfreier Raum bleibt.“