Fraktionsvorstand
Der Fraktionsvorstand besteht aus dem Fraktionsvorsitzenden und seinen fünf Stellvertretern, den Parlamentarischen Geschäftsführern, dem Schatzmeister der Fraktion, der Vize-Präsidentin des Abgeordnetenhauses und den sieben Arbeitskreisleitern.
Der Fraktionsvorstand integriert die unterschiedlichen Meinungen der verschiedenen Fraktionsarbeitskreise. Darüber hinaus koordiniert er die Arbeit der Fraktion. Er ist dafür verantwortlich, dass die von der Fraktion beschlossenen Grundsätze in parlamentarische Initiativen umgesetzt werden.
Hier werden unter anderem die Fraktionssitzungen vorbereitet, die Tagesordnung geplant und der parlamentarische Ablauf der Abgeordnetenhaussitzungen mit den anderen Fraktionen ausgehandelt.
Der Vorstand sorgt für die Präsenz und Geschlossenheit der Fraktion, ist verantwortlich für die Finanzen und organisiert die Fraktionsgeschäfte. Die Mitglieder des Fraktionsvorstandes erarbeiten die Schwerpunkte für die politische Arbeit und bereiten Vorlagen und Empfehlungen für die Fraktionsversammlung vor.
Der Fraktionsvorstand integriert die unterschiedlichen Meinungen der verschiedenen Fraktionsarbeitskreise. Darüber hinaus koordiniert er die Arbeit der Fraktion. Er ist dafür verantwortlich, dass die von der Fraktion beschlossenen Grundsätze in parlamentarische Initiativen umgesetzt werden.
Hier werden unter anderem die Fraktionssitzungen vorbereitet, die Tagesordnung geplant und der parlamentarische Ablauf der Abgeordnetenhaussitzungen mit den anderen Fraktionen ausgehandelt.
Der Vorstand sorgt für die Präsenz und Geschlossenheit der Fraktion, ist verantwortlich für die Finanzen und organisiert die Fraktionsgeschäfte. Die Mitglieder des Fraktionsvorstandes erarbeiten die Schwerpunkte für die politische Arbeit und bereiten Vorlagen und Empfehlungen für die Fraktionsversammlung vor.
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